OVG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 05.12.1995 (6 R 10638/95.OVG) - DRsp Nr. 1998/7210
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.12.1995 - Aktenzeichen 6 R 10638/95.OVG
DRsp Nr. 1998/7210
»Es stellt keine berufswidrige Werbung i.S. von § 57 Abs. 1StBerG dar, wenn es kein Steuerberater duldet, daß ein Lebensmittelgroßhandelsbetrieb beim Abschluß von Miet- und Untermietverträgen von seinen Vertragspartnern verlangt, mit der Durchführung ihrer Buchführungs- und Abschlußarbeiten ihn - den Steuerberater - zu betrauen.«