BFH - Beschluss vom 29.10.2007
VII B 339/06
Normen:
EWGV 3950/92 Art. 9, Art. 9c;
Fundstellen:
BFH/NV 2008, 418
Vorinstanzen:
FG Mecklenburg-Vorpommern, vom 18.10.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 513/04

Pächter als Milcherzeuger?

BFH, Beschluss vom 29.10.2007 - Aktenzeichen VII B 339/06

DRsp Nr. 2008/3204

Pächter als Milcherzeuger?

1. Die Frage, welche Bedingungen ein Landwirt erfüllen muss, um als Milcherzeuger anerkannt zu werden, sodass die von ihm an eine Molkerei gelieferte Milch auf die ihm zugeteilte Anlieferungsreferenzmenge verbucht werden kann, ist höchstrichterlich geklärt. 2. Danach kann auch ein Pächter die Milcherzeugereigenschaft besitzen, wenn die fraglichen Produktionsmittel nicht langfristig oder dauerhaft gepachtet waren. Insoweit ist entscheidend, dass der Pächter die Dispositionsbefugnis über die gepachteten Produktionsmittel innehat sowie die fachliche Verantwortung für ihre Bewirtschaftung trägt und dass sich Erfolg und Misserfolg der Tätigkeit wirtschaftlich bei ihm auswirken, er also das Unternehmerrisiko trägt.

Normenkette:

EWGV 3950/92 Art. 9, Art. 9c;

Gründe: