1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 29. Juli 2016 -
2. Auf die Revision des Klägers wird unter deren Zurückweisung im Übrigen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 29. Juli 2016 -
3. Die Kosten der Revision haben der Kläger zu 30 % und der Beklagte zu 70 % zu tragen. Die Kosten der Berufung haben der Kläger zu 40 % und der Beklagte zu 60 % zu tragen. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens haben der Kläger zu 60 % und der Beklagte zu 40 % zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über einen Nachteilsausgleich und dessen insolvenzrechtliche Einordnung.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|