Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 15.11.2018 –
Die Sache wird an das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
I.
Streitig ist der Kindergeldanspruch für die Monate März bis Dezember 2017.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist die Mutter einer im Juli 1998 geborenen Tochter (J).
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