Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 1. Februar 2018 - 7 Sa 767/17 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Änderung von Arbeitsvertragsbedingungen durch die Beklagte.
Der Kläger war bei der Beklagten im Betrieb "Direktvertrieb und Beratung" (DTDB) beschäftigt. Auf sein Arbeitsverhältnis fanden kraft vertraglicher Bezugnahme die für den Betrieb einschlägigen Tarifverträge in ihrer jeweils gültigen Fassung Anwendung.
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