FG Hessen - Urteil vom 05.11.1998
11 K 969/98
Normen:
EStG § 40a ;

Pauschalversteuerung; Lohnsteuer; Nachforderung; Einkommensteuerveranlagung; Ehegatte - Wechsel zwischen Pauschalversteuerung und normalem Lohnsteuerabzug

FG Hessen, Urteil vom 05.11.1998 - Aktenzeichen 11 K 969/98

DRsp Nr. 2002/15488

Pauschalversteuerung; Lohnsteuer; Nachforderung; Einkommensteuerveranlagung; Ehegatte - Wechsel zwischen Pauschalversteuerung und normalem Lohnsteuerabzug

1. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind an die zu Beginn eines Jahre gewählte Art. der Lohnsteuererhebung gebunden, sofern nicht Besonderheiten des Arbeitsverhältnisses einen Wechsel der Lohnsteuererhebung rechtfertigen. 2. Der Arbeitgeber kann eine zunächst durchgeführte Pauschalversteuerung seiner Ehefrau gem. § 40a EStG nicht aufheben, um nachträglich eine Versteuerung über die Einkommensteuerveranlagung durchzuführen.

Normenkette:

EStG § 40a ;

Tatbestand: