FG Köln vom 18.06.1997
10 K 5098/95
Fundstellen:
EFG 1999, 109

Pensions- und Tantiemezusagen an Angehörige

FG Köln, vom 18.06.1997 - Aktenzeichen 10 K 5098/95

DRsp Nr. 2001/2937

Pensions- und Tantiemezusagen an Angehörige

Die steuerliche Anerkennung von Pensions- und Tantiemezusagen an Angehörige setzt bei Nichtbeschäftigung vergleichbarer familienfremder Arbeitnehmer nicht zwingend voraus, daß eine betriebsübergreifende Üblichkeit derartiger Zusatzvergütungen festgestellt wird.

Tatbestand:

Im Jahre 1974 wurde die Klägerin durch die Herren K., R. und P. gegründet.

Gegenstand des Unternehmens war und ist die Ausführung von Fenster-, Türen- und Fassadenverkleidungsmontagen für andere Unternehmen als Subunternehmer. In den Streitjahren war die Klägerin nur für einen Auftraggeber tätig.

Zum 01.06.1979 übertrugen die Herren P. und R. ihre Gesellschaftsanteile an der GbR unentgeltlich auf ihre Ehefrauen. Zeitgleich wurden sie von der GbR als Arbeitnehmer eingestellt. Zum 01.01.1981 übertrug auch Herr K. seinen Gesellschaftsanteil an der GbR auf seine Ehefrau. Herr K. wurde zum 01.01.1981 von der GbR als Arbeitnehmer eingestellt.