I.
Streitig ist, ob die von der Klägerin (Kl.) im Veranlagungszeitraum 1993 gewinnmindernd angesetzte Pensionsrückstellung für deren Steuerberaterin, Frau E. J., vom Beklagten (Bekl.) als abziehbare Betriebsausgabe zu behandeln ist.
Die Kl. wurde ausweislich des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung (Blatt 1 des Aktenheftes "Dauerunterlagen") und des GmbH-Gründungsvertrages vom 14.09.1990 an diesem Tage gegründet und begann zu diesem Zeitpunkt ihre wirtschaftliche Tätigkeit.
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