Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Finanzgericht (FG) den Antrag der Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin), im Wege der einstweiligen Anordnung (§ 114 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --) festzustellen, dass sie über ihr bei der A-Bank geführtes Girokonto frei verfügen dürfe, als unbegründet abgelehnt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|