FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 08.12.1999
V 557/98
Fundstellen:
EFG 2000, 1131

Pflege-Pauschbetrag bei Zahlung von Pflegegeld

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 08.12.1999 - Aktenzeichen V 557/98

DRsp Nr. 2001/3235

Pflege-Pauschbetrag bei Zahlung von Pflegegeld

Zu den die Gewährung des Pflege-Pauschbetrags ausschließenden Einnahmen gehört auch das Pflegegeld aus der Pflegeversicherung, wenn es bei einem behinderten Minderjährigen an die ihn pflegenden Eltern ausgezahlt wird und diese nicht nachweisen, das Pflegegeld nur treuhänderisch verwaltet zu haben.

Tatbestand:

Die Kläger begehren bei der Einkommensteuer (ESt) 1996 u.a. die Berücksichtigung eines Pflege-Pauschbetrages gemäß § 33 b Abs. 6 Einkommensteuergesetz (EStG).

Im Streitjahr wurden die Kläger zusammen zur ESt veranlagt (§§ 26, 26 b EStG). Der Kläger erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. Er leistete einen Beitrag von 120 DM an die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.

Der 1980 geborene gemeinsame Sohn der Kläger ist behindert (GdB 100 mit Merkzeichen aG für "außergewöhnlich gehbehindert"). Er ist in die Pflegestufe 3 eingeordnet und erhielt seit dem 1. April 1995 Pflegegeld von monatlich 1.300 DM, das auf das gemeinsame Konto der Kläger gezahlt wurde. Die Klägerin wird seitdem von der Pflegekasse krankenversichert.