1. Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Gera vom 23.07.2018, Az.
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Der Antragsteller begehrt Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Klage gegen die Antragsgegner aus Anwaltshaftung. Das Landgericht hat Prozesskostenhilfe versagt. Hiergegen wendet sich der Antragsteller mit der Beschwerde.
Die Antragsgegner haben für den Antragsteller in zwei arbeitsgerichtlichen Rechtsstreiten gegen dessen vormalige Arbeitgeberin zwei Titel erstritten, die sie nicht vollstreckt haben. Der Antragsteller lastet ihnen dies als Pflichtverletzung an. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Sachdarstellung im angefochtenen Beschluss Bezug genommen.
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