Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Wiesbaden vom 04.11.2016 wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Das vorliegende Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|