OLG Düsseldorf - Urteil vom 27.11.2008
6 U 69/07
Normen:
GmbHG § 43 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 12.03.2007 - Vorinstanzaktenzeichen O 189/05

Pflichten des Geschäftsführers einer in Insolvenz gefallenen GmbH

OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.11.2008 - Aktenzeichen 6 U 69/07

DRsp Nr. 2018/16085

Pflichten des Geschäftsführers einer in Insolvenz gefallenen GmbH

Der Geschäftsführer einer GmbH verletzt nicht seine ihm aus der Organstellung obliegenden Pflichten, wenn er aufgrund einer übernommenen Vertragspflicht der GmbH Rentenzahlungen leistet.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 12. März 2007 verkündete Urteil der 14d. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Normenkette:

GmbHG § 43 Abs. 2;

Gründe

A.