BGH - Urteil vom 18.01.2001
IX ZR 223/99
Normen:
BGB § 675 ;
Fundstellen:
BRAK-Mitt 2001, 118
DB 2001, 1361
NJW 2001, 1644
VersR 2002, 501
ZIP 2001, 425
Vorinstanzen:
OLG Frankfurt/Main,
LG Frankfurt/Main,

Pflichten des Steuerberaters bei Beendigung des Mandats

BGH, Urteil vom 18.01.2001 - Aktenzeichen IX ZR 223/99

DRsp Nr. 2001/4439

Pflichten des Steuerberaters bei Beendigung des Mandats

»Ein Steuerberater ist verpflichtet, bei Beendigung des Mandats auf die Gefahr des Ablaufs der Frist für eine Antragstellung hinzuweisen, wenn für ihn erkennbar ist, daß der Mandant - unabhängig vom Umfang des Mandats - aufgrund von dessen früherem Verhalten darauf vertraut, daß er (der Berater) den Antrag von sich aus stellen werde.«

Normenkette:

BGB § 675 ;

Tatbestand: