Pflichten des Steuerberaters bei Beendigung des Mandats
BGH, Urteil vom 18.01.2001 - Aktenzeichen IX ZR 223/99
DRsp Nr. 2001/4439
Pflichten des Steuerberaters bei Beendigung des Mandats
»Ein Steuerberater ist verpflichtet, bei Beendigung des Mandats auf die Gefahr des Ablaufs der Frist für eine Antragstellung hinzuweisen, wenn für ihn erkennbar ist, daß der Mandant - unabhängig vom Umfang des Mandats - aufgrund von dessen früherem Verhalten darauf vertraut, daß er (der Berater) den Antrag von sich aus stellen werde.«