Pflichten des Steuerberaters bei bevorstehender Änderung des Steuerrechts
BGH, Urteil vom 15.07.2004 - Aktenzeichen IX ZR 472/00
DRsp Nr. 2004/15563
Pflichten des Steuerberaters bei bevorstehender Änderung des Steuerrechts
»Wird in der Tages- oder der Fachpresse über Vorschläge zur Änderung des Steuerrechts berichtet, die im Falle ihrer Verwirklichung das von dem Mandanten des Beraters erstrebte Ziel unter Umständen vereiteln oder beeinträchtigen, kann der Steuerberater gehalten sein, sich aus allgemein zugänglichen Quellen über den näheren Inhalt und den Verfahrensstand solcher Überlegungen zu unterrichten.«