OLG Hamm, vom 16.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 22 U 28/06
LG Bielefeld, vom 10.01.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 50/05
Pflichten des Verkäufers einer Immobilie aufgrund eines gesondert zustande gekommenen Beratungsvertrages; Schadensmindernde Berücksichtigung von Steuervorteilen; Berücksichtigung von erstatteten Werbungskosten
BGH, Urteil vom 30.11.2007 - Aktenzeichen V ZR 284/06
DRsp Nr. 2008/523
Pflichten des Verkäufers einer Immobilie aufgrund eines gesondert zustande gekommenen Beratungsvertrages; Schadensmindernde Berücksichtigung von Steuervorteilen; Berücksichtigung von erstatteten Werbungskosten
»a) Ist zwischen dem Verkäufer und dem Käufer im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Immobilie zu Anlagezwecken ein Beratungsvertrag zustande gekommen, genügt der Verkäufer seiner Beratungspflicht nicht schon dann, wenn er zwar die Funktionsweise eines Mietpoolvertrags erläutert und dem Käufer vor Augen führt, dass sich im Falle von Leerständen der Ertrag sämtlicher Mietpoolmitglieder mindert, er jedoch nicht darauf hinweist, dass in dem dem Käufer vorgerechneten Mietertrag ein angemessenes Mietausfallrisiko nicht einkalkuliert ist.b) Steuervorteile sind nicht im Wege der Vorteilsausgleichung schadensmindernd zu berücksichtigen, wenn der Geschädigte die Schadensersatzleistung wieder zu versteuern hat; in welcher genauen Höhe sich die Versteuerung der Ersatzleistung auswirkt, braucht in der Regel nicht festgestellt zu werden.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.