OLG Köln, vom 14.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 15 U 111/05
LG Köln, vom 19.05.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 405/04
Pflichten des Vermittlers bei der Darstellung der Risiken einer Kapitalanlage bei zutreffender Darstellung im Beteiligungsprospekt
BGH, Urteil vom 12.07.2007 - Aktenzeichen III ZR 83/06
DRsp Nr. 2007/14589
Pflichten des Vermittlers bei der Darstellung der Risiken einer Kapitalanlage bei zutreffender Darstellung im Beteiligungsprospekt
»Der Umstand, dass ein Beteiligungsprospekt Chancen und Risiken der Kapitalanlage hinreichend verdeutlicht, ist kein Freibrief für den Vermittler, Risiken abweichend hiervon darzustellen und mit seinen Erklärungen ein Bild zu zeichnen, das die Hinweise im Prospekt entwertet oder für die Entscheidungsbildung des Anlegers mindert.«