Pflichten eines Steuerberaters bei Überwachung und Kontrolle des steuerbegünstigten Ankaufs einer Immobilie
BGH, Urteil vom 23.01.2003 - Aktenzeichen IX ZR 180/01
DRsp Nr. 2003/3678
Pflichten eines Steuerberaters bei Überwachung und Kontrolle des steuerbegünstigten Ankaufs einer Immobilie
»Zu den Pflichten eines Steuerberaters, der den Auftrag übernimmt, zur Beseitigung eines von ihm verursachten Schadens den steuerbegünstigten Ankauf einer Immobilie persönlich zu überwachen und zu kontrollieren.«