Nach Erledigung der Hauptsache hat der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) mit Schriftsatz vom 21. Oktober 1998 auch seine Beschwerde gegen den Beschluß des Finanzgerichts mit dem sein Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe abgelehnt wurde, für erledigt erklärt. Der Beklagte (das Finanzamt) hat keine entsprechende Erklärung abgegeben.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|