BFH, Beschluß vom 12.04.2000 - Aktenzeichen VI B 182/99
DRsp Nr. 2000/6883
PKH; hinreichende Erfolgsaussichten
Die für die Gewährung von PKH erforderlichen hinreichenden Erfolgsaussichten sind bereits dann zu bejahen, wenn es bei der Hauptsache um schwierige Fragen geht, über die im PKH-Verfahren eine abschließende Beurteilung nicht möglich ist und wenn die Einwände des Ast. nicht von vornherein aussichtslos erscheinen.