I. Die Klägerin, Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) begehrt Prozesskostenhilfe (PKH) für ihre Klage auf Erlass von Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Verspätungszuschlag in Höhe von 4 768,80 DM.
Die Antragstellerin bewirtschaftete bis Mitte 1991 ein ... Seitdem erhält sie Sozialhilfe. Ab 1993 lebte sie in Scheidung.
Gegen sie wurden folgende Abgaben festgesetzt:
Umsatzsteuer 1987 77 DM
Umsatzsteuer 1988 ./. 1 040 DM
Umsatzsteuer 1991 1 907 DM
Einkommensteuer 1988
(zusammen mit Ehemann) 5 014 DM
Verspätungszuschlag zur
Umsatzsteuersteuervorauszahlung
II/1991 35 DM
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