1. Gegenstand des Unternehmens der Klägerin, Beschwerdeführerin und Antragstellerin (Klägerin), einer GmbH, war u.a. der Im- und Export von EDV-Bestandteilen, Computern und Büromaschinen. Der Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der Klägerin ist durch Beschluß des Amtsgerichts vom 2. Oktober 1992 mangels einer die Kosten deckenden Masse abgewiesen worden. Der Geschäftsführer der Klägerin (S), ist durch Urteil des Landgerichts wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Nach den strafgerichtlichen Feststellungen hat S unter der Firma der Klägerin im Streitjahr 1992 Rechnungen über nicht bewirkte Umsätze ausgestellt und darin insgesamt ... DM Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen.
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