Im Hauptverfahren vor dem Finanzgericht (FG) ist streitig, ob der Klägerin, Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) für ihre Tochter B Kindergeld für die Monate Mai 1998 bis einschließlich August 1999 zusteht.
Die Antragstellerin hat drei Kinder (A, geb. 1982; B, geb. 1989; C, geb. 1992). Ihre Ehe wurde am 15. Mai 1998 geschieden. Die Antragstellerin hat zwischenzeitlich wieder geheiratet.
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