BFH - Beschluß vom 19.10.1998
IX S 5/98
Normen:
FGO § 142 Abs. 1 ; ZPO § 117 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 624

PKH; widersprüchliche Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen

BFH, Beschluß vom 19.10.1998 - Aktenzeichen IX S 5/98

DRsp Nr. 1999/1513

PKH; widersprüchliche Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen

1. Der Vordruck über die persönlichen Verhältnisse muss sorgfältig, vollständig und gewissenhaft ausgefüllt werden. 2. Wegen Verstoßes gegen die Mitwirkungspflicht ist ein PKH-Antrag abzulehnen, wenn die Erklärung über persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Ast. widersprüchlich sind und trotz Aufforderung des Gerichts nicht erläutert oder korrigiert werden.

Normenkette:

FGO § 142 Abs. 1 ; ZPO § 117 Abs. 2 ;

Gründe:

Der Antragsteller hat gemeinsam mit weiteren Gesellschaftern der C-Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gegen das Urteil des Finanzgerichts Revision eingelegt, die bei dem Senat anhängig ist.