FG Köln - Zwischenurteil vom 31.10.2012
12 K 1136/11
Normen:
EStG § 15;
Fundstellen:
DB 2012, 15
DStRE 2013, 198

Pokergewinne steuerpflichtig

FG Köln, Zwischenurteil vom 31.10.2012 - Aktenzeichen 12 K 1136/11

DRsp Nr. 2013/3561

Pokergewinne steuerpflichtig

Gewinne aus Pokerspielen, die ein Spieler in den Varianten "Texas Hold'em", "Omaha Limit", "Omaha Pot Limit" und "Seven Card Stud" durch regelmäßige Teilnahme an Spielen in Casinos und Turnieren erzielt, sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Normenkette:

EStG § 15;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Steuerbarkeit von Gewinnen aus Pokerturnieren bei der Einkommensteuer des Streitjahres (2008).

Die Kläger werden als Ehegatten zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger erzielt Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit als Pilot.

Der Kläger spielt zudem seit fast 20 Jahren Poker in den Varianten „Texas Holdʼem”, „Omaha Limit”, „Omaha Pot Limit” und „Seven Card Stud” (zu den einzelnen Pokervarianten vgl. die zahlreichen Darstellungen im Internet, z.B. unter http://de.wikipedia.org/wiki/Poker oder www.pokerstars.eu/de/poker). Hauptsächlich spielt er in Casinos (sog. „cash-games”) und bei Turnieren. Die A Spielbanken GmbH & Co KG in B registrierte im Jahr 2008 81 Casinobesuche des Klägers (Bl. 206 ff. GA).