Pressemitteilung über Lohnsteuerberatung; Zulässigkeit der Werbung von Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten
BGH, Urteil vom 09.03.1995 - Aktenzeichen I ZR 157/93
DRsp Nr. 1995/4718
"Pressemitteilung über Lohnsteuerberatung"; Zulässigkeit der Werbung von Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten
»a) Die Erlaubnis gewisser, wenngleich begrenzter, Formen von Werbung für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte durch die neue Bestimmung des § 57 aStBerG i.d. Fassung des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes vom 24. Juni 1994 (BGBl. I, S. 1387) ist auch für die Auslegung der die Werbung von Körperschaften und Vereinigungen im Sinne des § 4 Nr. 3, 7 und 11 StBerG beschränkenden Vorschriften (§ 8 Abs. 2StBerG, §§ 1 bis 8 WerbeVOStBerG) nicht ohne Bedeutung. b) Gibt eine zur beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugte Berufsvertretung eine Pressemitteilung heraus, die in sachlicher Form und unter Beschränkung auf die nach § 3 WerbeVOStBerG zulässigen Angaben über die Aufnahme der Tätigkeit berichtet, verstößt sie damit - ungeachtet des entgegenstehenden Wortlauts des § 3 WerbeVOStBerG - nicht gegen § 8 Abs. 2StBerG.«