FG Hessen - Urteil vom 15.12.1999
8 K 3068/94
Normen:
EStG § 23 ; EStG § 15 Abs. 2 ;

Private Vermögensverwaltung; Wertpapierhandel; Wertpapiergeschäft; Gewerbebetrieb; Spekulationsgewinn - Wertpapiergeschäfte im größeren Umfang als private Vermögensverwaltung

FG Hessen, Urteil vom 15.12.1999 - Aktenzeichen 8 K 3068/94

DRsp Nr. 2001/1847

Private Vermögensverwaltung; Wertpapierhandel; Wertpapiergeschäft; Gewerbebetrieb; Spekulationsgewinn - Wertpapiergeschäfte im größeren Umfang als private Vermögensverwaltung

1. Wertpapiergeschäfte stellen, selbst wenn sie in größerem Umfang betrieben werden, im allgemeinen eine private Vermögensverwaltung dar. 2. Eine gewerbliche Betätigung ist erst dann gegeben, wenn sich der Steuerpflichtige nach dem Gesamtbild der Verhältnisse wie ein Händler verhält. 3. Merkmale, die der Tätigkeit das Gepräge eines Gewerbebetriebs geben, sind: Das Unterhalten eines Büros oder einer Organisation zur Durchführung von Geschäften, das Ausnutzen des Marktes unter Einsatz beruflicher Erfahrungen sowie das Anbieten von Wertpapiergeschäften gegenüber einer breiten öffentlichkeit.

Normenkette:

EStG § 23 ; EStG § 15 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Der Kläger streitet mit dem Beklagten (das Finanzamt, FA) im Rahmen der Einkommensteuer(-ESt-)veranlagungen für die Kalenderjahre 1988 bis 1990 darüber, ob er mit dem An- und Verkauf von Wertpapieren gewerbliche Einkünfte erzielt hat - so das FA -, oder ob - wie vom Kläger erklärt - private Spekulationsgeschäfte vorliegen. Im einzelnen liegt dem Rechtsstreit der folgende Sachverhalt zugrunde: