FG Köln - Senatsurteil vom 10.12.2002
7 K 1169/99
Normen:
EStG § 32b Abs. 1 Nr. 2, 3, Abs. 2 ; DBA-USA Art. 23 Abs. 2a S. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 699

Progressionsvorbehalt auch bei Fehlen der beschränkten/unbeschränkten Steuerpflicht

FG Köln, Senatsurteil vom 10.12.2002 - Aktenzeichen 7 K 1169/99

DRsp Nr. 2003/5599

Progressionsvorbehalt auch bei Fehlen der beschränkten/unbeschränkten Steuerpflicht

In den USA erzielte Einkünfte unterliegen auch dann dem Progressionsvorbehalt, wenn diese zu einer Zeit erzielt werden, in der der Steuerpflichtige im Inland weder unbeschränkt noch beschränkt steuerpflichtig ist.

Normenkette:

EStG § 32b Abs. 1 Nr. 2, 3, Abs. 2 ; DBA-USA Art. 23 Abs. 2a S. 2 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, inwieweit die vom Kläger im ersten Halbjahr des Streitjahrs in den Vereinigten Staaten erzielten Einkünfte im Rahmen des sogenannten Progressionsvorbehalts bei der Einkommenbesteuerung der Kläger zu berücksichtigen sind.

Der Kläger wurde im Streitjahre 1997 von seinem Arbeitgeber, der Firma ..., zum 01.07.1997 aus den Vereinigten Staaten nach Deutschland versetzt und zog am 25.06.1997 mit seiner Familie nach Deutschland. Im Zeitraum vom 01.01.1997 bis 30.06.1997 erzielte der Kläger in den Vereinigten Staaten ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit i.H.v. unstreitig ... DM. Er erzielte desweiteren sonstige Einkünfte in Form eines Spekulationsgewinns aus einem Hausverkauf i.H.v. ... DM.