BFH - Beschluß vom 22.11.2000
VI B 174/00
Normen:
EStG § 9 Abs. 1, § 10 Abs. 1 Nr. 7 ; FGO § 115 Abs. 2, 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 451

Promotionskosten als WK

BFH, Beschluß vom 22.11.2000 - Aktenzeichen VI B 174/00

DRsp Nr. 2001/1176

Promotionskosten als WK

Zu den Anforderungen an die Darlegung der Divergenz bei einer NZB. Aufwendungen, die gleichzeitig und nicht unterscheidbar sowohl mit einer Erwerbstätigkeit als auch mit einem Promotionsvorhaben zusammenhängen, sind insgesamt als WK abziehbar.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1, § 10 Abs. 1 Nr. 7 ; FGO § 115 Abs. 2, 3 ;

Gründe:

Die Beschwerde ist jedenfalls unbegründet.