BFH, Beschluß vom 22.11.2000 - Aktenzeichen VI B 174/00
DRsp Nr. 2001/1176
Promotionskosten als WK
Zu den Anforderungen an die Darlegung der Divergenz bei einer NZB.Aufwendungen, die gleichzeitig und nicht unterscheidbar sowohl mit einer Erwerbstätigkeit als auch mit einem Promotionsvorhaben zusammenhängen, sind insgesamt als WK abziehbar.