BFH vom 10.11.1999
X R 158/96
Normen:
EStG § 10e Abs. 6 ; HGB § 255 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 696

Prozesskosten wegen einer Baugenehmigung

BFH, vom 10.11.1999 - Aktenzeichen X R 158/96

DRsp Nr. 2000/7423

Prozesskosten wegen einer Baugenehmigung

Prozesskosten teilen als Folgekosten die einkommensteuerrechtliche Qualifikation der Aufwendungen, die Gegenstand des Prozesses waren. Aufwendungen wegen einer Baugenehmigung sind Herstellungskosten des Gebäudes.

Normenkette:

EStG § 10e Abs. 6 ; HGB § 255 ;

Für die Praxis: