Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in dem Beschluss des Truppendienstgerichts Nord vom 30. November 2016 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Die zulässige Beschwerde hat keinen Erfolg.
1. Der Antragsteller ist ordnungsgemäß vertreten (§
2. Die von dem Antragsteller erhobene Divergenzrüge (§
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