Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 13. Oktober 2016 - BVerwG
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsbehelfsverfahrens.
1. Die Anhörungsrüge hat keinen Erfolg. Der Senat hat den Anspruch des Klägers auf Gewährung rechtlichen Gehörs nicht in entscheidungserheblicher Weise verletzt (§
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