Die Klägerin wendet sich gegen eine Prüfungsanordnung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.
In der Gewerbeanmeldung ist die Tätigkeit der Klägerin beschrieben mit 'Erbringung von Planungsleistungen, Montage von vorgefertigten Teilen und Erbringung sämtlicher geschilderter Tätigkeitsbereiche, Produktion von Montageerzeugnissen aller Art.'
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