BGH - Beschluß vom 03.11.2003
NotZ 8/03
Normen:
BNotO § 6 Abs. 3 S. 2 ;
Fundstellen:
BGHReport 2004, 203
NJW-RR 2004, 709
ZNotP 2004, 71
Vorinstanzen:
OLG Stuttgart,

Qualifizierung für den Notarberuf durch Ausbildung als Steuerberater

BGH, Beschluß vom 03.11.2003 - Aktenzeichen NotZ 8/03

DRsp Nr. 2003/15207

Qualifizierung für den Notarberuf durch Ausbildung als Steuerberater

»Die Ausbildung als Steuerberater qualifiziert den Bewerber um eine Anwaltsnotarstelle nicht in einer für die Vergabe von Sonderpunkten erforderlichen "ganz besonderen Weise" für den Notarberuf, weil ihr die gebotene notarspezifische Ausrichtung fehlt (im Anschluß an Sen.Beschl. v. 16. März 1998 - NotZ 25/97, BGHR § 6 Abs. 3 Satz 2 Auswahlverfahren 4 - betr. Fachanwalt für Steuerrecht).«

Normenkette:

BNotO § 6 Abs. 3 S. 2 ;

Gründe: