Stand: 21.12.1998
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III. Bewertungsgesetz
C. Bewertung von Grundbesitz
C. 1. Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens
Zu § 142 BewG

R 146 ErbStR 1999 Nutzungsteil Weihnachtsbaumkultur

R 146 Nutzungsteil Weihnachtsbaumkultur

ErbStR 1999 ( Erbschaftsteuer-Richtlinien 1999 )

(1) Zum Nutzungsteil Weihnachtsbaumkultur gehören alle Wirtschaftsgüter, die dem Anbau von Weihnachtsbäumen dienen. (2) 1 Die Fläche des Nutzungsteils Weihnachtsbaumkultur umfaßt die dem Anbau von Weihnachtsbäumen dienenden Flächen einschließlich der zur Weihnachtsbaumkultur gehörenden Lagerplätze und Fahrschneisen. 2 Dienen Flächen der Jungpflanzenanzucht zu mehr als zwei Drittel der Erzeugung von Pflanzen für die eigene Weihnachtsbaumkultur, gehören diese Flächen zur Weihnachtsbaumkultur, andernfalls zum gärtnerischen Nutzungsteil Baumschulen. 3 Zum Nutzungsteil Weihnachtsbaumkultur gehören auch langfristig forstwirtschaftlich genutzte Flächen, aus denen mehr als zwei Drittel des Bestandes als Weihnachtsbäume geschlagen werden, da in diesen Fällen die Vorkultur Weihnachtsbaumkultur den maßgeblichen Ertragswert prägt. 4 Bei der Abgrenzung der Weihnachtsbaumkultur von dem gärtnerischen Nutzungsteil Baumschulen sind die Kulturmaßnahmen als wesentliche Unterscheidungsmerkmale heranzuziehen. 5 Die Bäume einer Weihnachtsbaumkultur unterscheiden sich insbesondere dadurch von Baumschulkulturen, daß sie nach der Anpflanzung nicht umgeschult werden. 6 Der untergeordnete Verkauf von Ballenware führt nicht zu einer Bewertung der Fläche als Baumschule. (3) Der Ertragswert der Weihnachtsbaumkultur ergibt sich aus der Multiplikation der Fläche des Nutzungsteils in Ar mit dem Ertragswert von 260DM je Ar (§ 142 Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe b BewG).