Stand: 21.12.1998
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III. Bewertungsgesetz
C. Bewertung von Grundbesitz
C. 2. Bewertung des Grundvermögens
Zu § 146 BewG

R 173 ErbStR 1999 Wohn-/Nutzfläche

R 173 Wohn-/Nutzfläche

ErbStR 1999 ( Erbschaftsteuer-Richtlinien 1999 )

(1) 1 Für Wohngrundstücke wird die Wohn-/Nutzfläche regelmäßig nach § 42 bis § 44 II. BV ermittelt. 2 Wird die übliche Miete aus Mietspiegeln abgeleitet, handelt es sich um eine Miete, die sich auf einen Quadratmeter Wohn-/Nutzfläche bezieht. 3 Maßgebend für die Ermittlung der Wohn-/Nutzfläche des zu bewertenden Gebäudes sind die Vorgaben im Mietspiegel. 4 Bei Mietspiegeln für Wohngrundstücke wird regelmäßig auf § 42 bis § 44 II. BV Bezug genommen. (2) Werden Gebäude oder Gebäudeteile zu gewerblichen, freiberuflichen oder öffentlichen Zwecken genutzt, ist die Nutzfläche in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften zur II. BV zu ermitteln. (3) Erfolgt die Ableitung der üblichen Miete auf der Grundlage von Vergleichsmieten, ist die Wohn-/Nutzfläche wie bei der Anwendung von Mietspiegeln zu ermitteln. (4) Die Wohn-/Nutzfläche ist auf volle Quadratmeter nach unten abzurunden.