Stand: 21.12.1998
zuletzt geändert durch:
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II. Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
Zu § 3 ErbStG

R 6 ErbStR 1999 Schenkung auf den Todesfall

R 6 Schenkung auf den Todesfall

ErbStR 1999 ( Erbschaftsteuer-Richtlinien 1999 )

1Die Schenkung auf den Todesfall erfordert trotz der Zuordnung zu den Erwerben von Todes wegen die Tatbestandsmerkmale einer freigebigen Zuwendung (> R 14). 2 Die Grundsätze der Bereicherungsermittlung bei gemischten Schenkungen sowie bei Schenkungen unter Leistungsauflage (> R 17) sind jedoch nicht anzuwenden. 3 Die vom Erwerber übernommenen Verbindlichkeiten sind nach § 10 Abs. 1 Satz 2 ErbStG vom steuerlichen Wert des Erwerbsgegenstandes abzuziehen.