Wird im Rahmen einer Konzernumstrukturierung die bislang von der Konzernmutter (= bisheriger Arbeitgeber) betriebene Produktion auf ein selbständiges Tochterunternehmen verlagert und gewährt dieses Tochterunternehmen den zu einem anderen Tochterunternehmen umgesetzten Arbeitnehmern die zuvor von der Konzernmutter eingeräumten Preisnachlässe auf die produzierten Waren, so steht diesen Arbeitnehmern der Rabattfreibetrag in Höhe von DM 2.400 nicht zu.
Für die Praxis:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.