BFH - Urteil vom 30.11.1999
VII R 44/98
Normen:
EWGV 1626/92; EWGV 3544/91; KN Kap. 85 Anm. 5-B a, Pos. 8542, Pos. 9110;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 615

REAL-TIME-CLOCK (RTC) Module; Tarifierung

BFH, Urteil vom 30.11.1999 - Aktenzeichen VII R 44/98

DRsp Nr. 2000/2735

REAL-TIME-CLOCK (RTC) Module; Tarifierung

Zur Tarifierung von REAL-TIME-CLOCK Modulen mit monolithischer integrierter, digitaler Schaltung in CMOS-Technologie.

Normenkette:

EWGV 1626/92; EWGV 3544/91; KN Kap. 85 Anm. 5-B a, Pos. 8542, Pos. 9110;

Gründe:

I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ließ in den Jahren 1992 und 1993 mit 15 Zollbelegen verschiedene Real-Time-Clock (RTC) Module ... unter der Code-Nr. 8542 1186 0460 des Deutschen Gebrauchszolltarifs (DGebrZT) zum freien Verkehr abfertigen. Die fraglichen Module wiesen eine monolithische integrierte, digitale Schaltung in CMOS-Technologie und einen Schwingquarz in einem Gehäuse auf. Sie waren zum Einbau in Mikroprozessorbussystemen (Datenverarbeitungsmaschinen usw.) als Echtzeituhr vorgesehen. Eine Stromquelle und eine (Uhren-)Anzeige waren nicht vorhanden; der durch die Oszillatorschaltung angeregte Quarzkristall befand sich außerhalb des halbleitenden Materials.

Der Beklagte und Revisionskläger (das Hauptzollamt --HZA--) entsprach den Zollanträgen der Klägerin und ließ die Waren unter Anwendung der in der Code-Nr. 8542 1186 0460 DGebrZT verschlüsselten Zollaussetzung zollfrei.