SchlHOLG - Urteil vom 06.04.2023
10 U 34/23
Normen:
BGB § 826; BGB § 31;
Vorinstanzen:
LG Kiel, vom 08.12.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 17 O 142/21

Rechte des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw

SchlHOLG, Urteil vom 06.04.2023 - Aktenzeichen 10 U 34/23

DRsp Nr. 2023/6422

Rechte des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw

Dem Käufer eines mit einem Dieselmotor vom Typ EA 189 ausgestatteten Nutzfahrzeugs der Marke VW (hier: Multivan T5) stehen keine Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung durch Implementierung einer manipulierten Motorsteuerungssoftware zu, da eine solche bei Nutzfahrzeugen des Motortyps EA 189 gerade nicht verbaut war, da die Schadstoffgrenzen weniger streng waren und dies somit nicht "notwendig" war.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der Einzelrichterin der 17. Zivilkammer des Landgerichts Kiel vom 8. Dezember 2021 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

BGB § 826; BGB § 31;

Gründe

I.

Der Kläger nimmt die Beklagte auf Schadensersatz in Anspruch, weil sein Fahrzeug vom so genannten Dieselabgasskandal betroffen sei.

1. 2.