OLG Köln - Urteil vom 19.01.2023
18 U 110/21
Normen:
BGB § 826; BGB § 31;
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 27.05.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 321/20

Rechte des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen PKW der Marke Mercedes mit einem Motor vom Typ OM651

OLG Köln, Urteil vom 19.01.2023 - Aktenzeichen 18 U 110/21

DRsp Nr. 2023/3880

Rechte des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen PKW der Marke Mercedes mit einem Motor vom Typ OM651

Allein die Behauptung, in der Motorsteuerungssoftware eines PKW sei ein sogenanntes Thermofenster implementiert, das auch bereits zu einer durch das KBA initiierten Rückrufaktion geführt habe, vermag ein sittenwidriges Vorgehen des Herstellers nicht zu begründen.

Tenor

Das Versäumnisurteil des Senats vom 14.07.2022 wird aufrecht erhalten.

Der Kläger trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 826; BGB § 31;

Gründe

I.

1. 2. 3. 4. 5.