Auf die Berufung des Klägers wird das am 5. Februar 2019 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung der weiter gehenden Rechtsmittel der Parteien teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird über den ausgeurteilten Betrag hinaus verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 729,23 € freizustellen.
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