Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 17. Mai 2016 -
Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit der Befristung ihres Arbeitsverhältnisses und die Wirksamkeit einer Nichtverlängerungsmitteilung.
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