FG Hamburg, vom 14.11.1986 - Vorinstanzaktenzeichen IV 101/84
BFH, vom 08.09.1989 - Vorinstanzaktenzeichen VII R 25/87
Rechtliches Gehör bei geänderter Verwaltungspraxis - Gesetzlicher Richter und Vorlagepflicht an den EuGH
BVerfG, Beschluß vom 19.02.1993 - Aktenzeichen 2 BvR 1753/89
DRsp Nr. 2005/15247
Rechtliches Gehör bei geänderter Verwaltungspraxis - Gesetzlicher Richter und Vorlagepflicht an den EuGH
1. Es verletzt nicht den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn Fachgerichte nicht auf eine - mit dem Gesetz nicht in Einklang stehende - frühere Verwaltungspraxis eingehen.2. Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ist nur dann verletzt, wenn das Fachgericht seine Vorlagepflicht offensichtlich unhaltbar gehandhabt hat.