VGH Bayern - Beschluss vom 30.11.2017
6 C 17.2211
Normen:
KAG Art. 13 Abs. 1 Nr. 5a;
Vorinstanzen:
VG Bayreuth, vom 12.10.2017 - Vorinstanzaktenzeichen B 4 K 16.75

Rechtmäßige Festsetzung eines Erschließungsbeitrags für ein Grundstück

VGH Bayern, Beschluss vom 30.11.2017 - Aktenzeichen 6 C 17.2211

DRsp Nr. 2018/13166

Rechtmäßige Festsetzung eines Erschließungsbeitrags für ein Grundstück

Tenor

I.

Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 12. Oktober 2017 - B 4 K 16.75 - wird zurückgewiesen.

II.

Die Klägerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Normenkette:

KAG Art. 13 Abs. 1 Nr. 5a;

Gründe

Die Beschwerde der Klägerin ist zulässig, aber unbegründet.

Die Klägerin begehrt Prozesskostenhilfe und die Beiordnung ihres Rechtsanwalts für eine Klage gegen den Erschließungsbeitragsbescheid des Beklagten vom 26. April 2002 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids des Landratsamts Bamberg vom 25. Januar 2016. Das Verwaltungsgericht hat diesen Antrag mit der Begründung abgelehnt, die beabsichtigte Rechtsverfolgung biete keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (§ 166 VwGO i.V. mit § 114, § 121 ZPO). Das lässt keinen Rechtsfehler erkennen.