1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist, ob der Kläger zu Recht zur Vorlage eines Vermögensverzeichnisses und zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung geladen wurde.
Gegenstand des Unternehmens des Klägers ist der Handel und das Recycling von elektrischen Motoren und Kabeln. Der Kläger ist seit längerem mit der Zahlung von Steuern rückständig. Am 29. September 2009 schuldete er Steuern und steuerliche Nebenleistungen in Gesamthöhe von 215.944,79 EUR. Nicht in diesem Betrag enthalten sind Einkommensteuern für die Jahre 2000 bis 2004, die das Finanzamt (FA) von der Vollziehung ausgesetzt hat.
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