Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 15. Mai 2019 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht zu erstatten.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 16.634,64 € festgesetzt.
Die Revision wird zugelassen.
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