FG Baden-Württemberg - Zwischenurteil vom 10.08.2015
6 K 201/14
Normen:
KStG § 38 Abs. 5 S. 1;
Fundstellen:
EFG 2015, 2219-2223

Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Körperschaftsteuererhöhungsbetrags gegenüber einer körperschaftsteuerbefreiten Unterstützungskasse

FG Baden-Württemberg, Zwischenurteil vom 10.08.2015 - Aktenzeichen 6 K 201/14

DRsp Nr. 2018/2820

Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Körperschaftsteuererhöhungsbetrags gegenüber einer körperschaftsteuerbefreiten Unterstützungskasse

Tenor

1.

Der Anspruch des Beklagten aus dem Ansatz des Körperschaftsteuererhöhungsbetrags nach § 38 Abs. 5 Satz 1 KStG im Bescheid vom 29. August 2011 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 18. Dezember 2013 wird dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt.

2.

Im Rahmen der Berechnung des Begrenzungsbetrages nach § 38 Abs. 5 Satz 2 KStG ist das Eigenkapital laut Steuerbilanz um das Nennkapital in Höhe von 25.580 €, das steuerliche Einlagekonto in Höhe von 1.467.230.907 € sowie eine abgezinste Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten, deren Bezifferung dem Endurteil vorbehalten bleibt, zu vermindern.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

KStG § 38 Abs. 5 S. 1;

Tatbestand

Streitig ist die Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Körperschaftsteuererhöhungsbetrags gemäß § 38 Abs. 5 KStG gegenüber einer körperschaftsteuerbefreiten Unterstützungskasse sowie die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten.