Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 26. April 2017 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in allen Rechtszügen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Widerspruchsverfahrens, welche die Beklagte zu tragen hat.
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