FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 09.12.2010
2 K 144/09
Normen:
BewG § 151 Abs. 5; BewG § 138 Abs. 5 ; FGO § 79 a Abs. 3, Abs. 4;

Rechtmäßigkeit des Bescheides über die gesonderte Feststellung des Grundbesitzwertes

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 09.12.2010 - Aktenzeichen 2 K 144/09

DRsp Nr. 2011/11284

Rechtmäßigkeit des Bescheides über die gesonderte Feststellung des Grundbesitzwertes

1. Soweit das Lagefinanzamt von dem für die Festsetzung der Grundwerbersteuer zuständigen Finanzamt zur Feststellung eines Grundstückswertes auf einen bestimmten Stichtag aufgefordert wird, kann es grundsätzlich ohne weiterer Prüfung davon ausgehen, dass die Wertfeststellung für die Grunderwerbsteuer von Bedeutung ist. 2. Die Einverständniserklärung eines Beteiligten zur Entscheidung durch den Berichterstatter kann nur widerrufen werden, wenn sich die Prozesslage bei objektiver Betrachtung nachträglich wesentlich geändert hat

Normenkette:

BewG § 151 Abs. 5; BewG § 138 Abs. 5 ; FGO § 79 a Abs. 3, Abs. 4;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit des Bescheides über die gesonderte Feststellung des Grundbesitzwertes auf den 14. August 2008 für Zwecke der Grunderwerbsteuer vom 12. Juni 2009.